Mit dem BMF-Schreiben vom 14.01.2026 wird konkret festgelegt, welche Daten Crypto-Asset-Service-Provider an das Bundeszentralamt für Steuern melden müssen – und in welchem Format.
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👉 Für alle die gerne selbst mal einen Blick in die Spezifikation werfen wollen: Link zum BMF
10.03.2026
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