Viele Anleger glauben, dass Gewinne aus Bitcoin & Co.wie Aktiendividenden oder Aktienverkäufe automatisch mit 25% Abgeltungssteuer abgeführt werden.
❌Das ist falsch.
Kryptowährungen gelten steuerlich als private Veräußerungsgeschäfte. Gewinne unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern dem persönlichen Einkommensteuersatz (0–45%).
Krypto-Börsen führen keine Steuern automatisch an das Finanzamt ab – anders als Banken bei Aktien. Wer verkauft, tauscht oder Erträge erzielt, muss Gewinne selbst ermitteln und in der Steuererklärung angeben (Anlage SO).
Entscheidend ist zudem die Haltefrist. Verkaufst du deine Kryptos nach einem Jahr Haltedauer, ist der Gewinn steuerfrei – unabhängig von der Höhe.
Verkaufst du innerhalb eines Jahres, ist der Gewinn steuerpflichtig.
Da keine Steuer automatisch abgeführt wird, musst du sämtliche Transaktionen lückenlos dokumentieren – sonst droht eine Schätzung durch das Finanzamt (oft nachteilig).
Wenn Du hierbei Hilfe benötigst, gerne hier melden.
Die korrekte Besteuerung hängt von Haltedauer, Transaktionstyp und deinem persönlichen Steuersatz ab. Wer sauber dokumentiert, spart Steuern – und Nerven.