Nur 25% Abgeltungssteuer auf Krypto!

Viele Anleger glauben, dass Gewinne aus Bitcoin & Co.wie Aktiendividenden oder Aktienverkäufe automatisch mit 25% Abgeltungssteuer abgeführt werden.

❌Das ist falsch.

 

📜 Wie werden Kryptogewinne wirklich besteuert?

Kryptowährungen gelten steuerlich als private Veräußerungsgeschäfte. Gewinne unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern dem persönlichen Einkommensteuersatz (0–45%).

 

⚠️ Keine automatische Steuerabführung!

Krypto-Börsen führen keine Steuern automatisch an das Finanzamt ab – anders als Banken bei Aktien. Wer verkauft, tauscht oder Erträge erzielt, muss Gewinne selbst ermitteln und in der Steuererklärung angeben (Anlage SO).

 

⏳ 1-Jahres-Regel: Danach steuerfrei

Entscheidend ist zudem die Haltefrist. Verkaufst du deine Kryptos nach einem Jahr Haltedauer, ist der Gewinn steuerfrei – unabhängig von der Höhe.

Verkaufst du innerhalb eines Jahres, ist der Gewinn steuerpflichtig.

 

📊 Dokumentation ist Pflicht

Da keine Steuer automatisch abgeführt wird, musst du sämtliche Transaktionen lückenlos dokumentieren – sonst droht eine Schätzung durch das Finanzamt (oft nachteilig).

Wenn Du hierbei Hilfe benötigst, gerne hier melden.

 

🧠 Fazit

Die korrekte Besteuerung hängt von Haltedauer, Transaktionstyp und deinem persönlichen Steuersatz ab. Wer sauber dokumentiert, spart Steuern – und Nerven.