Viele Krypto-Anleger denken:
„Ich schiebe meine Coins doch nur von Wallet A nach Wallet B — da kann steuerlich nichts passieren.“
Der Transfer selbst ist nicht steuerpflichtig.
Aber:
Die gezahlte Netzwerkgebühr kann sehrwohl steuerlich relevant sein.
Ganz einfach:
Wenn du eine Transaktionsgebühr in BTC, ETH oder einem anderen Coin bezahlst,
→ veräußerst du einen kleinen Teil deiner Coins.
Und damit gilt dieselbe Logik wie bei jedem anderen Verkauf.
1️⃣ Du hältst die Coins länger als 1 Jahr:
→ Die abgegebene Gebühr ist steuerfrei.
2️⃣ Du hältst die Coins unter 12 Monaten:
→ Die abgegebene Gebühr kann einen steuerpflichtigen Gewinn auslösen
(wenn der Coin zwischen Ankauf und Transfer im Wert gestiegen ist).
💥Wallet-zu-Wallet-Überträge wirken „harmlos“
💥Gebühren sind klein → man misst ihnen wenig Bedeutung bei
💥Tools erkennen solche Mini-Veräußerungen nicht immer korrekt
💥In Summe können diese kleinen Gewinne aber beträchtlich werden
Gerade in Zeiten hoher Netzlast können Fees spürbar steigen — und damit auch die steuerliche Auswirkung.
Behalte nicht nur deine Trades, sondern auch Transfers + Gebühren im Blick.
Gerade aktive Wallet-Nutzer können hier schnell unbewusst steuerpflichtige Vorgänge erzeugen.
Hattest du das auf dem Schirm?